A) Grundbeitrag
Der Elternbeitrag (Grundbeitrag) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) gestaffelt und beträgt für Kinder im Kindergarten:
1. Für Kinder in der Krippe:
Für eine Buchungszeit monatlich:
von mehr als einer bis einschließlich zwei Stunden 122,00 €
von mehr als zwei bis einschließlich drei Stunden 139,00 €
von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden 162,00 €
von mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden 185,00 €
von mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden 205,00 €
von mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden 231,00 €
von mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden 262,00 €
von mehr als acht bis einschließlich neun Stunden 289,00 €
2. für Kinder im Kindergarten:
Für eine Buchungszeit monatlich:
von mehr als einer bis einschließlich zwei Stunden 100,00 €
von mehr als zwei bis einschließlich drei Stunden 106,00 €
von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden 115,00 €
von mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden 127,00 €
von mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden 140,00 €
von mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden 154,00 €
von mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden 168,00 €
von mehr als acht bis einschließlich neun Stunden 184,00 €
B) Weitere Beiträge
Mittagessen pro Mahlzeit: 4,00 €
Spielgeld monatlich: 6,00 €
Brotzeitgeld: 5,00 €
Getränkegeld: 2,00 €
Seit 2019 übernimmt der Staat 100,00 € für Kindergartenkinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung. Dabei beginnt die Beitragsreduzierung am 1. September des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird.
Für Kinder unter 3 Jahren besteht die Möglichkeit beim ZBFS einen Antrag für die Übernahme des Krippengeldes zu stellen. Der Antrag muss von den Eltern selbst gestellt werden.